Stellungnahme der CDU Samtgemeindefraktion zur öffentlichen Diskussion über die zukünftige Form der Ganztagsschule Nienstädt
Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und der nicht abnehmenden Unzufriedenheit aus großen Teilen der Elternschaft, sind mittlerweile aus allen Fraktionen im Samtgemeinderat eigene Anträge auf die Durchführung einer Elternumfrage über die zukünftige Form der Ganztagsschule für die nächste Ratssitzung am 16.02.2023 gestellt worden. Alleine diese Tatsache zeigt, dass im Vorfeld offenbar erhebliche Versäumnisse seitens der Schule und des Schulträgers stattgefunden haben müssten? Alle Fraktionen verfolgen in Ihren Anträgen das Ziel, erstmalig den Elternwillen der betroffenen und ukünftigen Schulkinder valide mittels einer Umfrage in Erfahrung zu bringen und damit eine demokratische Möglichkeit der Beteiligung zu schaffen. Eine mögliche Umfrage könnte frühestens nach der Ratssitzung am 16.02.2023 überhaupt auf den Weg gebracht werden. Bereits in dieser Woche sind aber am 06. und 07.02.2023 schon „Informationsveranstaltungen“ für die Eltern der Kindergartenkinder und am 20. und 21.02.2023 der ersten und zweiten Klassen durch die Schulleitung und unter Beteiligung der Verwaltung geplant. In diesen Veranstaltungen soll über das voll gebundene Konzept informiert werden.
Es stellt sich zum einen die Frage, wie sinnvoll und unvoreingenommen eine Elternbefragung dann überhaupt noch durchgeführt werden kann und welche Absicht dahintersteht, in einem derartigen Tempo – noch vor einer Umfrage – solche Veranstaltungen durchführen zu wollen ?
Eine Anfrage der CDU Fraktion an den Samtgemeindebürgermeister die Veranstaltungen zugunsten der vorherigen Durchführung der Elternumfrage zu verschieben, wurde eine Absage erteilt. Die CDU Fraktion hält dieses Vorgehen für nicht richtig, weil dieses im Widerspruch zum Ziel der Anträge aller Fraktionen steht und damit das beabsichtigte Vorhaben untergräbt. Weiterhin betrachtet es die CDU Fraktion als irreführend, dass – alleine aufgrund der Entscheidung des Schulvorstandes – in der Öffentlichkeit und den Infoveranstaltungen das Bild vermittelt wird, die gebundene Form wäre bereits beschlossene Sache. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt weder ein fertiges pädagogisches Konzept, noch ein Antrag zur Änderung der Schulform bei der Landesschulbehörde vor. Nicht einmal das einvernehmen und die Unterschrift des Schulträgers lt. §23, Abs.6, NSchG unter einen möglichen Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt. Mit diesem Hintergrund ist es daher noch fragwürdiger, warum diese Informationsveranstaltungen zum jetzigen Zeitpunkt stattfinden sollen und den Eltern bereits die gebundenen Form der zukünftigen Ganztagsschule offenbar als Fakt mitgeteilt werden soll.
Die Aussage, die in diesem Zusammenhang, seitens der Verwaltung in der Berichterstattung der Schaumburger Nachrichten vom 17.01.2023 getätigt wurde, dass der Schulträger nur „ins Benehmen“ gesetzt werden müsse und mit der pädagogischen Ausrichtung nichts zu tun habe, teilen wir nicht. Dieses wird auch durch die Rechtsauffassung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Hannover (RLSB-H) bestätigt.
Dieses teilt u.a. zum §23, Abs.6 mit: „Es ist allein die Entscheidung des Schulträgers, ob er bei der Herstellung des Einvernehmens das Ganztagskonzept prüft oder sich auf die Prüfung der räumlichen, sächlichen und personellen Ausstattung beschränkt. Setzt sich der Schulträger mit dem von der Schule vorgelegten Ganztagskonzept intensiv auseinander und kommt zu dem Schluss, dieses nicht mittragen zu können, so wird er die zustimmende und notwendige Unterschrift bei der Beantragung nicht erteilen und der Antrag kann nicht genehmigt werden.“
Es bedarf also eindeutig das Einvernehmen des Schulträgers. Dieses wird i.d.R. durch eine Abstimmung im Hauptausschuss oder Samtgemeinderat hergestellt.