Stellungnahme der CDU Samtgemeindefraktion zur öffentlichen Diskussion über die zukünftige Form der Ganztagsschule Nienstädt
Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und der nicht abnehmenden Unzufriedenheit aus
großen Teilen der Elternschaft, sind mittlerweile aus allen Fraktionen im Samtgemeinderat
eigene Anträge auf die Durchführung einer Elternumfrage über die zukünftige Form der
Ganztagsschule für die nächste Ratssitzung am 16.02. gestellt worden. Alleine diese Tatsache
zeigt, dass im Vorfeld offenbar erhebliche Versäumnisse seitens der Schule und des
Schulträgers stattgefunden haben müssten? Alle Fraktionen verfolgen in Ihren Anträgen das
Ziel, erstmalig den Elternwillen der betroffenen und zukünftigen Schulkinder valide mittels
einer Umfrage in Erfahrung zu bringen und damit eine demokratische Möglichkeit der
Beteiligung zu schaffen.
Eine mögliche Umfrage könnte frühestens nach der Ratssitzung am 16.02. überhaupt auf den
Weg gebracht werden. Bereits in dieser Woche sind aber am 06. und 07.02. schon
„Informationsveranstaltungen“ für die Eltern der Kindergartenkinder und am 20. und 21.02.
der ersten und zweiten Klassen durch die Schulleitung und unter Beteiligung der Verwaltung
geplant. In diesen Veranstaltungen soll über das voll gebundene Konzept informiert werden.
Es stellt sich zum einen die Frage, wie sinnvoll und unvoreingenommen eine Elternbefragung
dann überhaupt noch durchgeführt werden kann und welche Absicht dahintersteht, in einem
derartigen Tempo – noch vor einer Umfrage – solche Veranstaltungen durchführen zu wollen?
Eine Anfrage der CDU Fraktion an den Samtgemeindebürgermeister die Veranstaltungen
zugunsten der vorherigen Durchführung der Elternumfrage zu verschieben, wurde eine
Absage erteilt.
Die CDU Fraktion hält dieses Vorgehen für nicht richtig, weil dieses im Widerspruch zum Ziel
der Anträge aller Fraktionen steht und damit das beabsichtigte Vorhaben untergräbt.
Weiterhin betrachtet es die CDU Fraktion als irreführend, dass – alleine aufgrund der
Entscheidung des Schulvorstandes – in der Öffentlichkeit und den Infoveranstaltungen das Bild
vermittelt wird, die gebundene Form wäre bereits beschlossene Sache.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt weder ein fertiges pädagogisches Konzept, noch ein Antrag zur
Änderung der Schulform bei der Landesschulbehörde vor. Nicht einmal das Einvernehmen und
die Unterschrift des Schulträgers lt. §23, Abs.6, NSchG unter einen möglichen Antrag ist zum
jetzigen Zeitpunkt erfolgt. Mit diesem Hintergrund ist es daher noch fragwürdiger, warum
diese Informationsveranstaltungen zum jetzigen Zeitpunkt stattfinden sollen und den Eltern
bereits die gebundenen Form der zukünftigen Ganztagsschule offenbar als Fakt mitgeteilt
werden soll.
Die Aussage, die in diesem Zusammenhang, seitens der Verwaltung in der Berichterstattung
der Schaumburger Nachrichten vom 17.01.23 getätigt wurde, dass der Schulträger nur „ins
Benehmen“ gesetzt werden müsse und mit der pädagogischen Ausrichtung nichts zu tun habe,
teilen wir nicht. Dieses wird auch durch die Rechtsauffassung des Regionalen Landesamtes für
Schule und Bildung Hannover (RLSB-H) bestätigt. Dieses teilt u.a. zum §23, Abs.6 mit:
„Es ist allein die Entscheidung des Schulträgers, ob er bei der Herstellung des Einvernehmens
das Ganztagskonzept prüft oder sich auf die Prüfung der räumlichen, sächlichen und
personellen Ausstattung beschränkt. Setzt sich der Schulträger mit dem von der Schule
vorgelegten Ganztagskonzept intensiv auseinander und kommt zu dem Schluss, dieses nicht
mittragen zu können, so wird er die zustimmende und notwendige Unterschrift bei der
Beantragung nicht erteilen und der Antrag kann nicht genehmigt werden.“
Es bedarf also eindeutig das Einvernehmen des Schulträgers. Dieses wird i.d.R. durch eine
Abstimmung im Hauptausschuss oder Samtgemeinderat hergestellt.